Rechtlicher Hinweis vorab
Alle in diesem Artikel genannten Bestimmungen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Vor Veröffentlichung oder Umstellung empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für IT- und Wirtschaftsrecht.
Achtung: Gesetzliche Pflichten vor Veröffentlichung durch qualifizierten Rechtsbeistand prüfen lassen.
Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen und wer ist ausgenommen?
Grundsätzlich erfasst das BFSG den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr im B2C-Bereich. Dazu zählen Online-Shops, Ticketverkäufe, Reservierungssysteme sowie interaktive Buchungsplattformen.
Eine wichtige Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt, ist bei reinen Dienstleistungen von bestimmten Pflichten befreit – nicht jedoch, wenn selbst Produkte im Online-Handel vertrieben werden.
| Unternehmens- / Webseiten-Typ | BFSG-Relevanz | Handlungsbedarf |
|---|---|---|
| Online-Shops (E-Commerce B2C) | Voll betroffen (ohne Ausnahme) | Dringend: WCAG 2.1 AA Konformität umsetzen |
| Buchungsportale (Hotels, Tickets) | Betroffen | Buchungsstrecken barrierefrei gestalten |
| Reine Unternehmens-Visitenkarte | In der Regel nicht betroffen | Empfohlen zur Verbesserung von UX und SEO |
| Kleinstunternehmen Dienstleistungen | Häufig ausgenommen | Vor Veröffentlichung juristisch prüfen |
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Häufige Fragen

Alexander Weise ist Inhaber von WeiseMedia am Mariendorfer Damm in Berlin. Er konzipiert und programmiert High-End Next.js Plattformen, individuelle CRMs und spezialisierte Webauftritte mit Fokus auf Ladezeit, DSGVO-Sicherheit und Konversion.
