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SEO, GEO & RechtVeröffentlicht: 2026-12-15·Aktualisiert: 2026-12-15·8 Min. Lesezeit

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Welche Websites betroffen sind

Alexander Weise, Gründer von WeiseMedia

Alexander Weise

Gründer & Lead Engineer bei WeiseMedia

[ KURZ BEANTWORTET // AUF DEN PUNKT ]

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet gewerbliche Websites mit E-Commerce-, Buchungs- oder interaktiven Dienstleistungsfunktionen zur Einhaltung digitaler Barrierefreiheits-Standards (WCAG 2.1 AA). Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz, die reine Dienstleistungen erbringen, können unter Ausnahmeregelungen fallen.

Definition: Das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) setzt die europäische Richtlinie 'European Accessibility Act' (EAA) in deutsches Recht um und regelt die verpflichtende Zugänglichkeit digitaler Produkte und Dienstleistungen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Welche Websites betroffen sind

Rechtlicher Hinweis vorab

Alle in diesem Artikel genannten Bestimmungen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Vor Veröffentlichung oder Umstellung empfehlen wir eine individuelle Prüfung durch einen Fachanwalt für IT- und Wirtschaftsrecht.

Achtung: Gesetzliche Pflichten vor Veröffentlichung durch qualifizierten Rechtsbeistand prüfen lassen.

Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen und wer ist ausgenommen?

Grundsätzlich erfasst das BFSG den gesamten elektronischen Geschäftsverkehr im B2C-Bereich. Dazu zählen Online-Shops, Ticketverkäufe, Reservierungssysteme sowie interaktive Buchungsplattformen.

Eine wichtige Ausnahme besteht für Kleinstunternehmen: Wer weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielt, ist bei reinen Dienstleistungen von bestimmten Pflichten befreit – nicht jedoch, wenn selbst Produkte im Online-Handel vertrieben werden.

BFSG-Betroffenheitsmatrix für Websites
Unternehmens- / Webseiten-TypBFSG-RelevanzHandlungsbedarf
Online-Shops (E-Commerce B2C)Voll betroffen (ohne Ausnahme)Dringend: WCAG 2.1 AA Konformität umsetzen
Buchungsportale (Hotels, Tickets)BetroffenBuchungsstrecken barrierefrei gestalten
Reine Unternehmens-VisitenkarteIn der Regel nicht betroffenEmpfohlen zur Verbesserung von UX und SEO
Kleinstunternehmen DienstleistungenHäufig ausgenommenVor Veröffentlichung juristisch prüfen
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[ FAQ // HÄUFIGE FRAGEN ]

Häufige Fragen

Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden können Nachbesserungen anordnen, den Betrieb der Website untersagen oder Bußgelder verhängen. Zudem drohen kostenpflichtige Abmahnungen durch Verbände.
Alexander Weise, Gründer von WeiseMedia

Alexander Weise

Gründer & Lead Engineer bei WeiseMedia

Alexander Weise ist Inhaber von WeiseMedia am Mariendorfer Damm in Berlin. Er konzipiert und programmiert High-End Next.js Plattformen, individuelle CRMs und spezialisierte Webauftritte mit Fokus auf Ladezeit, DSGVO-Sicherheit und Konversion.

[ WEITERE RATGEBER ]

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