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NewsVeröffentlicht: 2026-10-26·Stand: 26.10.2026·4 Min. Lesezeit

Digital Omnibus: Das plant der EU-Rat bei Cookie-Bannern

Alexander Weise, Gründer von WeiseMedia

Alexander Weise

Gründer & Lead Engineer bei WeiseMedia

[ KURZ BEANTWORTET // AUF DEN PUNKT ]

Der Rat der Europäischen Union hat am 21. Oktober 2026 seine Verhandlungsposition zum Digital-Omnibus-Paket festgelegt, um Cookie-Einwilligungen in der DSGVO neu zu ordnen und Ausnahmen für rein technische oder statistische Zwecke zu schaffen. Rechtlich ändert sich für Ihre Website heute noch nichts: Erst nach den Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament steht das endgültige Gesetz. Unternehmen sollten ihr bestehendes Cookie-Banner vorerst unverändert aktiv lassen und ihre eingebundenen Drittanbieter-Skripte prüfen.

Definition: Der Digital Omnibus ist ein EU-Gesetzgebungspaket, das mehrere Digitalregeln vereinfachen soll.
Rechtlicher HinweisDieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Er fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen (Stand: 26.10.2026). Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich an eine auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierte Kanzlei oder Ihre/n Datenschutzbeauftragte/n.
Stilisiertes Cookie-Banner mit gleichwertigen Schaltflächen zum Ablehnen und Zustimmen

Was hat der EU-Rat beschlossen?

Am 21. Oktober 2026 (aktualisiert am 22. Oktober 2026) haben sich die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union auf ein gemeinsames Verhandlungsmandat zum Digital Omnibus verständigt. Der Digital Omnibus ist ein EU-Gesetzgebungspaket, das mehrere Digitalregeln vereinfachen soll. Gebündelt werden darin Anpassungen an der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der ePrivacy-Richtlinie, dem Data Act, dem AI Act sowie den Meldepflichten bei Cybervorfällen.

Wichtig für die Einordnung (Stand: 26.10.2026): Der Ratsbeschluss ist noch kein geltendes Gesetz, sondern die Position der EU-Staaten für die kommenden Verhandlungen. Wie auch heise online zum Ratsbeschluss berichtet, muss das Europäische Parlament noch seine eigene Position beschließen, bevor Rat, Parlament und EU-Kommission im sogenannten Trilog den endgültigen Gesetzestext aushandeln.

Was heißt das für Ihr Unternehmen?

Für Betreiber von Unternehmenswebsites gilt: Schalten Sie Ihr Cookie-Banner jetzt keinesfalls voreilig ab. Solange Trilog und nationale Umsetzung nicht abgeschlossen sind, bleiben § 25 TDDDG und die bestehende DSGVO vollständig in Kraft. Wer heute ohne Rechtsgrundlage Tracking-Cookies setzt oder den Ablehnen-Button versteckt, riskiert weiterhin Abmahnungen und Bußgelder.

Unsere Einschätzung: Unternehmen, die bereits bei einem Website-Relaunch auf datensparsame Architektur ohne unnötige Drittanbieter-Tracker setzen, haben schon heute schnellere Ladezeiten und müssen bei Inkrafttreten der Reform kaum nachbessern. Unsere Empfehlung für die kommenden Monate:

  1. 1Ruhe bewahren und Banner aktiv lassen: Behalten Sie Ihr aktuelles Consent-Banner mit gleichwertiger Ablehnen- und Zustimmen-Schaltfläche unverändert bei.
  2. 2Eingebundene Dienste inventarisieren: Prüfen Sie, welche externen Skripte, Karten, Schriften oder Werbe-Pixel Ihre Website tatsächlich beim Seitenaufruf lädt.
  3. 3Datensparsame Reichweitenmessung bevorzugen: Nutzen Sie First-Party-Statistiken ohne geräteübergreifende Profilbildung, da genau diese Richtung im Ratsentwurf privilegiert wird.
  4. 4Trilog-Ergebnis abwarten: Planen Sie technische Anpassungen am Consent-Tool erst, wenn der finale Gesetzestext von Rat und EU-Parlament verabschiedet ist.

Kurzmeldung: Next.js-Sicherheitsupdate – ist Ihre Website betroffen?

Neben dem Datenschutz sollten Unternehmen im Oktober 2026 ein wichtiges Technik-Update beachten: Am 14. Oktober 2026 hat das Next.js-Team ein offizielles Next.js-Sicherheitsupdate mit den gepatchten Versionen 16.4.1 und 15.5.28 veröffentlicht, gefolgt vom Wartungs-Release 16.4.3 am 23. Oktober 2026 (Next.js Releases auf GitHub). Geschlossen wurden drei Sicherheitslücken: ein Denial-of-Service-Fehler bei Server Actions durch speziell präparierte Multipart-Anfragen (GHSA-673q-mjm6-r5xr, Schweregrad „High“), ein Open-Redirect-Problem im Adapter-Routing (GHSA-2464-fhr4-w9xw / CVE-2026-96889, CVSS 5.3 „Medium“) sowie eine Umgehung der lokalen IP-Prüfung bei der Bildoptimierung (GHSA-p3m5-59mp-jv5r, „Medium“).

Unsere Einschätzung: Besonders Websites mit Kontaktformularen oder Buchungsfunktionen auf Basis von Server Actions in Next.js 15 oder 16 sollten zeitnah aktualisiert werden, damit der Server nicht durch fehlerhafte Anfragen blockiert werden kann. Als Studio für Next.js-Entwicklung in Berlin bieten wir laufende Wartung und technischen Support an: Wir prüfen und aktualisieren Ihre Next.js-Website kurzfristig.

[ FAQ // HÄUFIGE FRAGEN ]

Häufige Fragen

Nein. Der Beschluss des EU-Rats vom 21. Oktober 2026 ist lediglich ein Verhandlungsmandat und noch kein geltendes Gesetz. Solange das Europäische Parlament und der Rat keinen endgültigen Text verabschiedet haben, gilt in Deutschland weiterhin § 25 TDDDG in Verbindung mit der DSGVO. Nicht technisch notwendige Cookies benötigen weiterhin eine vorherige Einwilligung.
[ QUELLEN & PRIMÄRDOKUMENTE ]

Verwendete Quellen & Nachweise

[ WEISEMEDIA // BERLIN STUDIO ]

Unsicher, welche Cookies und Skripte auf Ihrer Website laufen oder welche Next.js-Version im Einsatz ist? Wir prüfen das und sagen Ihnen, was zu tun ist.

Alexander Weise, Gründer von WeiseMedia

Alexander Weise

Gründer & Lead Engineer bei WeiseMedia

Alexander Weise ist Inhaber von WeiseMedia am Mariendorfer Damm in Berlin. Er konzipiert und programmiert High-End Next.js Plattformen, individuelle CRMs und spezialisierte Webauftritte mit Fokus auf Ladezeit, DSGVO-Sicherheit und Konversion.

[ WEITERE RATGEBER ]

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